Springe direkt zu Inhalt

Dr. Herbert Widtfeldt


* 7.6.1890

† unbekannt

↓ 1953 Referatsleitung Abteilung II Referat 8 (Jugendrecht); 1954-1956 Abteilung II Referat 10 (Stiftungsrecht)

Im Archiv der Senatsverwaltung für Justiz lag der Akte von Dr. Herbert Widtfeldt lediglich ein Sonderheft für Beihilfen bei. Die Personalakte des Reichsjustizministeriums (Bestand R3001) war deshalb deutlich aufschlussreicher. Die juristischen Prüfungen bestand Widtfeldt „mit Auszeichnung“ und „vorzüglich“ und erlangte die Doktorwürde („magna cum laude“). In den dienstlichen Beurteilungen wurde er durchweg als „hervorragend befähigt“, „sehr fleißig“ und als zu den besten Richtern am Landgericht zugehörig bezeichnet. Im Juni 1938 wurde er durch Dr. Palandt nebenamtlich zum Mitglied des Reichsprüfungsamts bestellt. Widtfeldt war Mitglied im NSRB, RDB, NSV, Luftschutzbund, Reichskolonialbund, Bund Deutscher Osten, Arbeitsdank und im BNSDJ. Er ist seit dem 01.05.1937 Parteianwärter in der NSDAP gewesen. Laut einer Beurteilung hat die Gauleitung „Mängel am aktiven Einsatz für die Bewegung gerügt“ und am 07.10.1939 einer Beförderung widersprochen, nachdem man im Januar 1938 seine Aufnahme in die Partei abgelehnt hatte. Gegen diese Ablehnung hat Widtfeldt im September 1939 den Reichsschatzmeister zu einer Entscheidung angerufen, die bis dato nicht ergangen war. In einer Beurteilung der Gauleitung Sachsen heißt es: „Oberlandesgerichtsrat Dr. Widtfeldt ist Angehöriger der NSV, des Luftschutzes und war auch Mitglied der SAR 1 (SA-Reserve 1) bis er 1934 wegen Dienstuntauglichkeit aus ihr ausscheiden musste. Er gehört dem BNSDJ und diesen diesen dem RDB an. Auch liest er die nat.soz.Tagespresse. Von den Veranstaltungen der Bewegung besucht er nur sehr wenige. Er ist frei von Standesdünkel, verhält sichkameradschaftlich und beteiligt sich gebefreudig an Spenden. Anlass, an seiner politischen Zuverlässigkeit zu zweifeln, besteht nicht“. Ob er Parteimitglied geworden ist, geht aus der Akte jedoch nicht hervor.