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Dr. Paul Hübner Vorsitzender der Berliner Entnazifizierungskommission - Werdegang vor 1945


* 26.7.1884 in Neiße O/S

† 1.4.1953

↓ 1949-1952 Referatsleiter Abteilung II Referat 8 (Jugendrecht); 1952 Abteilung II Referat 7 (Finanz- und Stiftungsrecht); 1953 Referatsleiter Abteilung II Referat 10 (Stiftungsrecht)


1907 erste jur. Prüfung

1908 Promotion

1912 Assesorexamen, Rechtsanwalt 

1916 Stadtverwaltung Königshütte

1919-23 Stadtrat; während dieser Zeit  Opfer drei polnischer Aufstände , verhaftet, verschleppt und des Amtes enthoben

1923 Stadtrat Hindenburg

1930-37 Amtsgerichtsrat

Nach 1933 Als Stadtrat gemaßregelt, Schwester am Volksgerichtshof des Hochverrats angeklagt (sechsmonatige Freiheitsstrafe).

Anfang 1935 Verlust der Anstellung, Zwangspensionierung, Zulassung als Anwalt abgelehnt. Stadtwohnung zwangsgeäumt. Verfahren vor Disziplinargericht der NSDAP


Werdegang nach 1945: Vorsitzender der Berliner Entnazifizierungskommission und Referatsleiter


Nach 1945 war Hübner zunächst im Rahmen der Entnazifizierung tätig. Aus seiner eidesstattlichen Versicherung vom Juni 1948 geht hervor, dass er Vorsitzender der für ganz Berlin zuständigen Entnazifizierungskommission war. Von 1949 bis 1952 leitete er in Abteilung II das Referat 8 für Jugendrecht. 1952 wechselte er in Abteilung II, Referat 7, das für Finanz- und Stiftungsrecht zuständig war. 1953 war er Referatsleiter von Abteilung II, Referat 10, mit dem Schwerpunkt Stiftungsrecht.

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